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Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Mai 7, 2020

Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung eines Gebäudes. Personen, die sich im Gebäude aufhalten, können in einer Gefahrensituation anhand dieser Pläne schnell erkennen, wo sie den rettenden Ausgang finden. Damit auch jeder diese versteht und wahrnimmt, müssen Verantwortliche bei der Erstellung bestimmte Vorgaben beachten.

Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Auszug eines Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
Auszug eines Flucht- und Rettungsplan

In erster Instanz fordert das Arbeitsschutzgesetz in § 10 Abs. 1, dass Arbeitgeber „entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten“ Maßnahmen ergreifen müssen, die „zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich“ sind.  Diese Forderung wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert, insbesondere in den Technischen Regeln ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitskennzeichnung“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Die ASR A1.3 beinhaltet inzwischen auch die Anforderungen der DIN ISO 23061 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“, die im Jahr 2010 die DIN 4844-3 als Regelwerk für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ersetzt hat.  
Hinweis: Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans ist keine grundsätzliche Pflicht, die jeden Arbeitgeber und Unternehmer trifft. Vielmehr müssen Verantwortliche eigenverantwortlich handeln und mittels einer Gefährdungsbeurteilung Aspekte der Fluchtwegführung, Gefährdung und Rettungsmöglichkeiten kritisch betrachten. 

Kategorie: Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne

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