Grundlage Brandschutzzeichen
Die Darstellung aller Sicherheitszeichen wurde an die internationale bzw. europäische Normung
angepasst. Es ist gelungen, die Norm ISO 7010 auf europäischer Ebene ohne Änderung zu übernehmen und diese national im Oktober 2012 als Norm DIN EN ISO 7010 zu veröffentlichen. Da
die Geschäftsstelle des ASTA (Ausschuss für Arbeitsstätten) schon frühzeitig in diese Überlegungen eingebunden worden ist, ist eine relativ zeitnahe Veröffentlichung der ASR A1.3 im Februar 2013 gelungen. Somit haben wir in Deutschland einheitliche Sicherheitszeichen in Norm und staatlichem Regelwerk.
Was hat sich geändert?
Alle Sicherheitszeichen der ASR A1.3 haben sich in ihrer Darstellung verändert, bei den meisten jedoch wird man den Unterschied nur bei genauer Betrachtung erkennen. Im Vorwort der Bekanntmachung der Technischen Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Sicherheitszeichen hingewiesen, die erheblich verändert worden sind. Alle Brandschutzzeichen z. B. haben das Flammensymbol als zeichenspezifische Determinante erhalten. Dies dient z. B. dazu, dass sich die Brandschutzzeichen (rot), wenn sie lang-nachleuchtend ausgerüstet werden, besser von den Erste-Hilfe Zeichen (grün) unterscheiden. Denn bei langnachleuchtenden Sicherheitszeichen ist bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Farbe der Sicherheitszeichen nicht mehr zu erkennen.
Besteht eine Umrüstverpflichtung
Eine Frage, die immer wieder auftaucht nach Veröffentlichung der Norm DIN EN ISO 7010 und der ASR A 1.3 ist die der Umrüstverpflichtung. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Aussage getroffen:
„Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in der Fassung Februar 2013 (inklusive der letzten Änderungen nach GMBI* 2017 Seite 398) enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält. Wendet der Arbeitsgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2007) weiterhin angewendet werden können.“
Sonderfall „Flucht- und Rettungsplan“
Eine weitere Änderung der ASR A1.3 ist die Anpassung des Flucht- und Rettungsplans an die Norm DIN ISO 23601. Die Darstellung der Beispiele in der Norm DIN ISO 23601 beinhaltet natürlich auch die neuen Sicherheitszeichen. Der Ersteller von solchen Plänen sollte unbedingt berücksichtigen, dass immer die Sicherheitszeichen auf den Flucht- und Rettungsplan gehören, die auch vor Ort angebracht sind. Das bedeutet z. B. dass wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt, dass die bereits vorhandenen Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, auch diese auf den Flucht- und Rettungsplänen zu finden sein müssen.

Gegenüberstellung der Sicherheitszeichen mit wesentlichen
Änderungen; Quelle: ASR A1.3 (2007) und ASR A1.3 (2013
und gemäß GMBI* 2017, S. 398) bzw. DIN 4844-2 (alt) und
DIN EN ISO 7010
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. DGUV)
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/3704/fbfhb-007-brandschutzzeichen-die-neue-technische-regel-fuer-arbeitsstaetten-sicherheits-und-gesun?c=155


