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Archiv für Mai 2020

Definition: Was ist ein Flucht- und Rettungsplan

Mai 8, 2020

Flucht- und Rettungspläne erklärt

Das grelle Heulen einer Sirene ertönt – Menschen laufen hastig die Gänge entlang… wo geht´s denn hier am schnellsten und sichersten nach draußen? Für diesen Notfall sind Fluchtpläne da. Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Diese sind bewusst die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Durch die auf das Wesentliche reduzierte Darstellung des Grundrisses ist es im Notfall schnell zu erkennen, wie das Objekt auf dem schnellsten und sichersten Weg verlassen werden kann.

Abbildung Flucht- und Rettungsplan nach DIN 23601
Abbildung Flucht- und Rettungsplan nach DIN 23601

Kategorie: Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne

Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Mai 7, 2020

Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung eines Gebäudes. Personen, die sich im Gebäude aufhalten, können in einer Gefahrensituation anhand dieser Pläne schnell erkennen, wo sie den rettenden Ausgang finden. Damit auch jeder diese versteht und wahrnimmt, müssen Verantwortliche bei der Erstellung bestimmte Vorgaben beachten.

Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Auszug eines Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
Auszug eines Flucht- und Rettungsplan

In erster Instanz fordert das Arbeitsschutzgesetz in § 10 Abs. 1, dass Arbeitgeber „entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten“ Maßnahmen ergreifen müssen, die „zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich“ sind.  Diese Forderung wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert, insbesondere in den Technischen Regeln ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitskennzeichnung“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Die ASR A1.3 beinhaltet inzwischen auch die Anforderungen der DIN ISO 23061 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“, die im Jahr 2010 die DIN 4844-3 als Regelwerk für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ersetzt hat.  
Hinweis: Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans ist keine grundsätzliche Pflicht, die jeden Arbeitgeber und Unternehmer trifft. Vielmehr müssen Verantwortliche eigenverantwortlich handeln und mittels einer Gefährdungsbeurteilung Aspekte der Fluchtwegführung, Gefährdung und Rettungsmöglichkeiten kritisch betrachten. 

Kategorie: Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne

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